Das griechische Goldene Visum
Das seit Juli 2015 geltende griechische „Goldene Visa"-Gesetz „Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Investoren" bietet Nicht-EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, die in Griechenland Immobilien im Wert von mehr als 250.000 Euro erwerben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Die oben beschriebene Aufenthaltserlaubnis (Goldenes Visum) kann alle fünf Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange die Immobilie vollständig im Eigentum des Hauptantragstellers bleibt. Zeiten der Abwesenheit aus dem Land stellen keinen Ablehnungsgrund dar.
Der Eigentümer kann von den Mitgliedern seiner Familie begleitet werden. Familienangehörigen kann eine persönliche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die verlängert und/oder gleichzeitig mit der Aufenthaltserlaubnis des Investors (Immobilienbesitzers) erlischt. Familienmitglieder sind: Ehepartner, Kinder bis 21 Jahre, Eltern des Antragstellers, Eltern des Ehepartners.
Nach sieben Jahren ununterbrochenen Aufenthalts können die Investoren die griechische Staatsbürgerschaft beantragen.
Mindestinvestition
Jahre Aufenthaltserlaubnis
Monate
Jahre
Wie man ein Goldenes Visum beantragt
- 3 farbige Passbilder
- Maschinenlesbarer Reisepass
- Reisekrankenversicherung
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Gewerbeberechtigung)
- Bankguthaben von mindestens 250.000 €
- Einkommensteuererklärung des letzten Jahres
- Hotelbuchung zum Nachweis der Unterkunft des Antragstellers während des Besuchs in Griechenland
- Hin- und Rückflugbuchung
- Visumantrag