Das griechische Goldene Visum

Geändert durch das Gesetz 4332/2015 (gültig ab Juli 2015)

Das seit Juli 2015 geltende griechische „Goldene Visa"-Gesetz „Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Investoren" bietet Nicht-EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, die in Griechenland Immobilien im Wert von mehr als 250.000 Euro erwerben, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Die oben beschriebene Aufenthaltserlaubnis (Goldenes Visum) kann alle fünf Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange die Immobilie vollständig im Eigentum des Hauptantragstellers bleibt. Zeiten der Abwesenheit aus dem Land stellen keinen Ablehnungsgrund dar.

Der Eigentümer kann von den Mitgliedern seiner Familie begleitet werden. Familienangehörigen kann eine persönliche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die verlängert und/oder gleichzeitig mit der Aufenthaltserlaubnis des Investors (Immobilienbesitzers) erlischt. Familienmitglieder sind: Ehepartner, Kinder bis 21 Jahre, Eltern des Antragstellers, Eltern des Ehepartners.

Nach sieben Jahren ununterbrochenen Aufenthalts können die Investoren die griechische Staatsbürgerschaft beantragen.

250000

Mindestinvestition


Mindestinvestitionssumme 250.000 Euro pro Familie, das günstigste Programm Europas.
5

Jahre Aufenthaltserlaubnis


diese kann auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
4

Monate


Zeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
7

Jahre


Aufenthalt in Griechenland, um die Staatsbürgerschaft beantragen zu können.

Wie man ein Goldenes Visum beantragt

Siehe die folgenden Visabestimmungen
  • 3 farbige Passbilder
  • Maschinenlesbarer Reisepass
  • Reisekrankenversicherung
  • Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z.B. Gewerbeberechtigung)
  • Bankguthaben von mindestens 250.000 €
  • Einkommensteuererklärung des letzten Jahres
  • Hotelbuchung zum Nachweis der Unterkunft des Antragstellers während des Besuchs in Griechenland
  • Hin- und Rückflugbuchung
  • Visumantrag

Lassen Sie sich von uns bei Ihrem Visumantrag unterstützen.

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